Persönliche Schutzausrüstung

Arbeits- und Schutzkleidung

Arbeitsbekleidung hat in erster Linie den Mitarbeiter in seiner individuellen Tätigkeit funktionell zu unterstützen und bei allgemeinen Arbeiten zu schützen.

Je nach Art der Tätigkeit unterliegt Arbeitsbekleidung oft speziellen Normen und gesetzlichen Bestimmungen - dabei handelt es sich um Schutzkleidung (PSA).

Unabhängig von funktionellen oder normativen Vorgaben ist es möglich Arbeitsbekleidung Ihrer Corporate Identity (CI)-konform zu gestalten und dadurch als Kommunikationsmittel einzusetzen.

PSA (Persönliche Schutzausrüstung)

Unter PSA wird die Ausrüstung verstanden, die eine Person als Schutz gegen Risiken, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährden, am Körper trägt. Zu PSA gehören zum Beispiel: Schutzhelme, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutz, Atemschutzmasken, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Auffanggurte, Rettungswesten, Stechschutzkleidung, aber auch Hautschutzmittel lt. PSA Verordnung 2014 §13 (siehe dazu die Rubrik Betrieblicher Hautschutz mit System).

PSA dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen PSA-Verordnung ("Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG") entsprechen.

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