Die wichtigsten Regelungsänderungen der neuen Norm (DIN EN ISO 20345:2022) im Überblick

Die DIN EN ISO 20345:2022 hat nicht nur die Grundanforderungen, die an einen Sicherheitsschuh zu stellen sind, geändert, sondern auch im Hinblick auf die Zusatzanforderungen und -ausstattungen maßgebliche Änderungen vorgesehen.

 

Welches Anforderungsprofil hat ein Sicherheitsschuh nach der neuen Norm zu erfüllen? Antworten mit Unsterstützung von HKS

Ausweislich der neuen DIN EN ISO 20345:2022 muss ein in Zukunft neu entwickelter und vertriebener Sicherheitsschuh das nachstehende Anforderungsprofil erfüllen, damit dieser tatsächlich als solcher bezeichnet und mit dem Symbol „SB“ versehen werden darf.

Anforderungen an die Rutschsicherheit

Die bisherigen Kennzeichnungen „SRA“, „SRB“ sowie „SRC“ für die unterschiedlichen Klassen der Rutschhemmung entfallen ebenso wie das jeweils anzuwendende Prüfverfahren. Stattdessen ist jeder Sicherheitsschuh einer Basisprüfung – ähnlich dem bisherigen Standard „SRA“ – zu unterziehen (das heißt eine Prüfung der Rutschhemmung auf Keramikfliese mit einer Seifen-Lösung (Natriumlaurylsulfatlösung).

Anforderungen an die Zehenschutzkappe

Falltest mit 200 Joule Prüfenergie (20 kg aus ca. einem Meter Höhe)

Statischer Drucktest mit 15 Kilonewton (ca. 1.500 kg Druck)

Innenlänge je nach Schuhgröße (z.B. 39 mm bei Größe 41-42)

Korrosionsbeständigkeit bei Stahlkappen,

Test des Verhaltens von Kunststoffkappen nach thermischen und chemischen Einflüssen

Widerstandsfähigkeit, Unschädlichkeit und Eigenschaften der eingesetzten Materialien in Sohle und Schuhoberteil

Höhe, Ergonomie und Komfort des Sicherheitsschuhs

 

Welche Zusatzanforderungen legt die EN ISO 20345:2022 fest?

Widerstand gegen Durchstich – Neue, weitere Prüfung bei textilem Durchtrittschutz

Der bisherige Begriff „Durchtrittsicherheit“ wird durch den Begriff „Widerstand gegen Durchstich“ ersetzt, um klarzustellen, dass die Sicherheitsschuhe keine komplette Sicherheit gegen Durchtritt besitzen. Die Prüfung des Widerstands gegen Durchstich hat gemäß ISO 22568-3 und ISO 22568-4 anstelle von EN 12568 zu erfolgen.

Bei metallischen Einlagen mit Widerstand gegen Durchstich kommen keine Besonderheiten hinzu.

Bei nichtmetallischen Einlagen mit Widerstand gegen Durchstich gibt es zukünftig zwei Label mit unterschiedlichen Prüfungsanforderungen. Einlagen mit der Kennzeichnung „PL“ bzw. „L“ erfüllen die Anforderungen der bisherigen Prüfung mit dem Standardnagel. Einlagen mit der Kennzeichnung „PS“ bzw. „S“ erfüllen die Anforderungen der neueren Prüfung mit einem dünneren Nagel. 

Anforderungen an die bisherige Prüfung:

Durchmesser des Prüfnagels: 4,5 mm („Dicker Nagel“)

Eigenschaft des Nagels: Konische Spitze

Einwirkung mit einer definierten Druckkraft während der Dauer von zehn Sekunden

Zusätzlich darf bei der Prüfung kein Zelteffekt (Trennung der Schichten während der Durchstichprüfung) auftreten

Anforderungen an die neue Prüfung:

Durchmesser des Prüfnagels: 3,0 mm („Dünner Nagel“)

Eigenschaft des Nagels: Konische Spitze

Einwirkung mit einer ansteigenden, definierten Druckkraft

Hier werden je Schuh 4 Einzelprüfungen für den Durchtritt durchgeführt und die Kraft bis zum Durchtritt ermittelt. Es werden der Mittelwert sowie die Einzelwerte angegeben

 

Label Bedeutung
S1P (Perforation Resistance, Steel Midsole) oder S3 – Metalleinlage
– 1.100 Newton Druck (mindestens)
– getestet mit 4,5 mm-Nagel
S1PL (Perforation Resistance, Non-metallic Midsole, Large Nail) oder S3L – Nichtmetallische Einlage
– 1.100 Newton Druck
– getestet mit 4,5 mm-Nagel
S1PS (Perforation Resistance, Non-metallic Midsole, Small Nail)
oder S3S
– Nichtmetallische Einlage
– 1.100 Newton (Mittelwert)
– getestet mit 3,0 mm-Nagel

Zusätzliche (optionale) Anforderung: Rutschhemmung – Novellierung des Prüfverfahrens und der Kennzeichnung

Die bisherigen Kennzeichnungen „SRA“, „SRB“ sowie „SRC“ für die unterschiedlichen Klassen der Rutschhemmung entfallen ebenso wie das jeweils anzuwendende Prüfverfahren. Stattdessen ist jeder Sicherheitsschuh einer Basisprüfung – ähnlich dem bisherigen Standard „SRA“ – zu unterziehen (Prüfung der Rutschhemmung auf Keramikfliese mit einer Seifen-Lösung, d.h. einer Natriumlaurylsulfatlösung). Sicherheitsschuhe, die zukünftig das Kürzel „SR“ tragen, haben erfolgreich das neue Prüfverfahren (Prüfung der Rutschhemmung auf Keramikfliese mit Glycerin) bestanden.

Früheres Prüfverfahren

Niedrigste Stufe: „SRA“ – Prüfung der Rutschhemmung auf Keramikfliese mit Seifen-Lösung, d.h. einer Natriumlaurylsulfat-Lösung

Mittlere Stufe: „SRB“ – Prüfung der Rutschhemmung auf Stahlboden mit Glycerin

Höchste Stufe „SRC“ – Kombinierte Prüfung von SRA und SRB  

Neues Prüfverfahren

Grundprüfung: Rutschtest auf Keramikfliese mit Seifen-Lösung, d.h. einer Natriumlaurylsulfat-Lösung

Zusatzprüfung: „SR“: Rutschtest auf Keramikfliese mit Glycerin

Label Bedeutung
SR (Slip Resistance) Zusatzprüfung (Rutschtest auf Keramikfliese mit Glycerin)

 

Zusätzliche (optionale) Anforderung: Anstoßkappe (Überkappen) – „Scuff Caps“ (optional)

Anstoßkappen aus Kunststoff – wie sie bei HKS® bereits zahlreich zum Einsatz kommen – können zukünftig gesondert geprüft und gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung lautet „SC“. Die Anstoßkappen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass diese den Vorderfußbereich bis über den Zehenschutz abdecken und damit die Schutzkappe vor allem bei knieenden Tätigkeiten vor Abrieb, vorzeitigem Verschleiß und Verlust der Schutzfunktion bewahrt (Abriebprüfung: Martindaleprüfung auf Schmirgelpapier wie für Schutzhandschuhe – Keine Lochbildung nach 8000 Zyklen).

Label Bedeutung
SC (Scuff Cap) Anstoßkappe gegen Verschleiß im Vorderfußbereich

 

Zusätzliche (optionale) Anforderung: Halt auf Leitern – „Ladder-Grip“

Sicherheitsschuhe, die künftig das Label „LG“ tragen, zeichnen sich durch eine zusätzliche Profilierung der Laufsohle im Gelenkbereich aus, um einen besseren Halt auf Leitern zu bieten. Konkret muss die Laufsohle eines Sicherheitsschuhs im Gelenkbereich über ein quer verlaufendes Profil mit einer Höhe von mindestens 1,5 mm verfügen, damit nach der neuen Norm ein Abrutschen von den Sprossen auf Leitern verhindert werden kann.

Label Bedeutung
FO (Resistance to Fuel and Oil)LG (Ladder Grip) Neue Anforderungen an den Steilfrontabsatz und die Profilierung im Gelenkbereich wie für Feuerwehrschuhe EN 15090:2012

Zusätzliche (optionale) Anforderung: Kraftstoffbeständigkeit (FO)

Unter dem Label „FO“ dürfen in Zukunft nur solche Sicherheitsschuhe geführt werden, die gegen Öl und Benzin beständig sind. Bei der Kraftstoffbeständigkeit handelt es sich zukünftig um eine Zusatzanforderung, welche erfüllt ist, soweit alle von der Unterseite sichtbaren Materialien der Sicherheitsschuhe erfolgreich auf die Kraftstoffbeständigkeit geprüft worden sind. Bislang war die Kraftstoffbeständigkeit in den Kategorien S1, S2, S3, S4 und S5 enthalten.

Label Bedeutung
FO (Resistance to Fuel and Oil) Öl und Benzinbeständigkeit

Zusätzliche (optionale) Anforderung: Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme (WRU /WPA)

Die Kennzeichnung der Zusatzanforderung „WRU“ (Water Resistant Upper), welche die wasserabweisende Wirkung des Schuhoberteils beschreibt, wird in „WPA“ (Water Permeation and Absorption) geändert.

Label Bedeutung
WPA (Water Permeation and Adsorption) Water Permeation and Absorption ersetzt damit die frühere Bezeichnung: WRU (Water Resistant Upper)

Neue Schutzklassen S6 und S7

Es werden zwei neue Kategorien für Sicherheitsschuhe eingeführt, welche die Anforderungen „WR“ erfüllen, also zusätzlich über eine wasserdichte Ausstattung verfügen (etwa eine Membran).

Label Bedeutung
S6 (S2 + WR)
S7 (S3 +WR) bzw. S7L =( S3L +WR) / S7S (=S35 + WR)

Zehenschutzkappen

Was die Vorgaben für die Prüfung der Zehenschutzkappen an den Sicherheitsschuhen betrifft, so haben sich keine Änderung ergeben.

Orthopädische Anpassung

Die Vorgaben für die sogenannte „orthopädische Schuhzurichtung“ wurden in den Anhang A der Fußschutznormen aufgenommen. Orthopädische Sicherheitsschuhe werden entsprechend der neuen Norm in drei unterschiedliche Typen eingeteilt; namentlich

(i) Typ 1: Ausstattung mit zugerichteten (orthopädischen) Einlegesohle

(ii) Typ 2: Zurichtungen im Schuhunterbau (Laufsohle) und

(iii) Typ 3: Maßgefertigte Sicherheitsschuhe

Allerdings ergeben sich dabei kaum Neuerungen, weil die bisherigen Vorgaben für die Zertifizierung von Sicherheitsschuhen mit orthopädischen Einlegesohlen und Schuherhöhungen weitgehend identisch aus der Berufsgenossenschaftlichen Regel 191 übernommen worden sind.

Notwendige Tests für Typ 1:

Zehenschutz

Einlegesohle (Tests im Hinblick auf pH-Wert, Wasserdurchlässigkeit, Wasseraufnahme und -abgabe, Abriebwiderstand, Chrom VI)

weitere Tests je nach gekennzeichneten Zusatzanforderungen (z.B. A, C, E, HI, CI, M)

Notwendige Tests für Typ 2:

Trennkraft zwischen Schuhoberteil und Sohle

Zehenschutz

Rutschhemmung

Laufsohle (Test im Hinblick auf Reißfestigkeit, Abriebwiderstand, Biegefestigkeit, Hydrolysebeständigkeit, Trennkraft zwischen den Schichten bei Mehrschichtenschuhen)

weitere Tests je nach gekennzeichneten Zusatzanforderungen (z.B. SR, A, C, E, HI, CI, M, HRO, FO)

Notwendige Tests für Typ 3:

Erfüllung aller Grundanforderungen

Erfüllung der zusätzlich gewünschten Zusatzanforderungen

Weitere Änderungen der Prüftechnik und des -verfahrens

Wasserdichtheit („WR“ –Water Resistance)

Zukünftig müssen nach der neuen Norm starre Schuhe mit dem Wannenverfahren geprüft werden.

Mittelfußschutz („M“ – Metatarsal Protection)

Für den Mittelfußschutz unter dem Label „M“ verlangt die neuen Norm eine Überlappung des Mittelfußschutzes mit der Zehenkappe um mindestens 5 mm. Nach der Prüfung muss der Mittelfußschutz über der Zehenkappe verbleiben.

Knöchelschutz („AN“ – Ankle Protection)

Nach der neuen Norm ist für den Knöchelschutz („AN“)nur noch der Schutz auf der Knöchelaußenseite vorgeschrieben. Dagegen ist der Schutz auf der Innenseite optional möglich.

 

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