Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Arbeitnehmern benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete Zusatzausrüstung.
Die persönliche Schutzausrüstung muss auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsplatzevaluierung und der Bewertung so ausgewählt werden, dass eine Beeinträchtigung oder Belastung des Trägers/der Trägerin oder eine Behinderung bei der Arbeit so gering wie möglich gehalten wird.
Die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung wurde mit BGBl. II Nr. 77/2014 kundgemacht und trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Mit der PSA-V wurden die Regelungen im Arbeitnehmerschutz zu persönlicher Schutzausrüstung konkretisiert sowie dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.
Bei unseren Kundenshops werden alle notwendigen Zertifikate hinterlegt und auf aktuellem Stand gehalten.
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