Hautkrebsprävention ist nicht nur Teil eines guten Gesundheitsmanagements – sie ist in Österreich klarer Bestandteil des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Die Pflicht, Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefährdungen durch UV-Strahlung zu schützen, ist in der PSA Verordnung § 13 geregelt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen – dazu zählen:
✔️ Aufklärung über Gefahren und Schutzmaßnahmen
✔️ Bereitstellung geeigneter UV-Schutzkleidung
✔️ Einsatz von hochwertigen UV-Schutzmitteln
UV-Schutzmittel zählen zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) – und sollten genauso selbstverständlich sein wie Helm, Handschuhe oder Sicherheitsschuhe.
Beratung vor Ort gibt es nach Terminvereinbarung unter office@iba.at oder https://www.ibadirect.eu/Hautschutz/